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OVG Hamburg - Entscheidung vom 01.12.2009

3 Bf 191/08.Z

Normen:
GG Art. 12
Hamburgisches Hochschulgesetz (i.d.F. des Studienfinanzierungsgesetzes v. 6.7.2006)- HmbHG 2006 - §§ 6 b Abs. 2 bis Abs. 6, 42 Abs. 4, 53Satzung über das Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg(v. 28.3.2007, Amtl. Anz. 2007 S. 1199) - Satzung der TUHH 2007 - § 34 Abs. 3 Nr. 4
HmbHG § 6b
HmbHG § 42 Abs. 4
GG Art. 12 Abs. 1
Satzung der TUHH 2007 § 34 Abs. 3 Nr. 4

Fundstellen:
DVBl 2010, 204
DÖV 2010, 325

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Mai 2008 zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird für das [...]
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