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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 24.11.2009

OVG 1 K 53.09

Normen:
VwGO § 151
VwGO § 165
RVG § 59 Abs. 1
VwGO § 151
VwGO § 165
ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3
RVG § 59 Abs. 1

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 20. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der [...]
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