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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 30.11.2009

OVG 60 PV 18.07

Normen:
BPersVG § 108 Abs. 1 Satz 2
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2
RVG § 33 Abs. 1
RVG § 33 Abs. 8 Satz 1
GKG (2009) § 42 Abs. 3 Satz 1
GKG (2009) § 52 Abs. 2
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
RVG § 23 Abs. 3 S. 2
RVG § 33 Abs. 1
RVG § 33 Abs. 8 S. 1, 1. Hs.
BPersVG § 108 Abs. 1 S. 2
KSchG § 15 Abs. 2 S. 1

Der Gegenstandswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt. Auf den Antrag des Bevollmächtigten des Beteiligten zu 2 vom 23. Oktober 2009 war der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren mit dem Auffangwert festzusetzen (§ [...]
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