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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 16.07.2009

OVG 2 B 4.09

Normen:
AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 1
AufenthG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
AufenthG § 6 Abs. 4 Satz 1
AufenthG § 6 Abs. 4 Satz 2
AufenthG § 27 Abs. 1
AufenthG § 32
AufenthG § 32 Abs. 3
AufenthG § 32 Abs. 4
AufenthG § 2 Abs. 3
AufenthG § 4 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 6
AufenthG § 4 Abs. 4 S. 1, 2
AufenthG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AufenthG § 27 Abs. 1
AufenthG § 32 Abs. 3
AufenthG § 32 Abs. 4

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. August 2008 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der [...]
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