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OLG Thüringen - Entscheidung vom 19.03.2009

4 W 106/09

Normen:
GKG § 62
GKG § 66
GKG § 68 n.F.
GKG § 62
GKG § 66
GKG § 68 n.F.

Die (sofortige) Beschwerde wird als unstatthaft verworfen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert wird bis 500,- € festgesetzt. I. Die Parteien streiten vorliegend darüber, ob die [...]
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