Die sofortige und die einfache Beschwerde werden auf Kosten der Staatskasse verworfen. I. Durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 02.07.1998, rechtskräftig seit dem 10.07.1998, Az.: 13 KLs 804 Js 27122/96, ist [...]
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