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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 19.05.2009

10 W 23/09

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 485
ZPO § 492 Abs. 1
ZPO § 411 Abs. 4
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 485
ZPO § 492 Abs. 1
ZPO § 411 Abs. 4

Fundstellen:
NZBau 2010, 317

1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird Ziff. I des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 25.03.2009, Aktenzeichen 2 OH 15/06, aufgehoben. 2. Die Antragsgegner tragen als [...]
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