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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 03.02.2009

8 W 34/009

Normen:
ZPO § 91
ZPO § 93
ZPO § 307 Satz 1
GKG-KV Nr. 1211 Ziff. 2
ZPO § 91
ZPO § 93
ZPO § 307 Satz 1
GKG-KV Nr. 1211 Ziff. 2

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Ravensburg vom 25.11.2008 dahin abgeändert, dass auf Grund des vorläufig vollstreckbaren [...]
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