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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 04.09.2009

4 W 220/09

Normen:
ZPO § 320
ZPO § 320

1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25.5.2009 - 4 O 150/02 -, in dem der Antrag der Klägerin vom 16.3.2007 beschieden worden ist, wird als unzulässig verworfen. [...]
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