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OLG Rostock - Entscheidung vom 05.03.2009

3 U 112/08

Normen:
BGB § 196
BGB § 288 Abs. 1
BGB § 288 Abs. 2
BGB § 343
BGB § 498 Abs. 2 a.F.
BGB § 500
AGBG § 3
AGBG § 5
AGBG § 9 Abs. 1
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
VwVfG § 48 Abs. 4
VwVfG § 49 Abs. 3
VwVfG § 49 Abs. 3 S. 2
VwVfG § 62
BGB § 196
AGBG § 3
AGBG § 5
AGBG § 9 Abs. 1
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
VwVfG § 48 Abs. 4
VwVfG § 49 Abs. 3 S. 2
VwVfG § 62

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 678

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 27.12.2007 abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 27.12.2007 [...]
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