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OLG Rostock - Entscheidung vom 20.07.2009

2 W 41/09

Normen:
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 4
UWG § 14 Abs. 2
UWG § 14 Abs. 2 S. 1
UWG § 12 Abs. 1
ZPO § 32
BGB § 126 b
BGB § 355 Abs. 2
ZPO § 32
UWG § 14 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
K&R 2009, 657
OLGReport-Rostock 2009, 663

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 10.06.2009, Az. 6 O 22/09, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem [...]
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