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OLG Rostock - Entscheidung vom 13.05.2009

3 U 3/08

Normen:
BGB § 906
BGB § 1004
BGB § 906
BGB § 1004

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2009, 686

1. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 28.06.2002 wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den [...]
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