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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 06.01.2009

9 U 17/07

Normen:
VVG (a.F.) § 132 Abs. 1
VVG § 138 S. 1
BinSchG § 8
AVB Flusskasko 2000
VVG § 132 Abs. 1 a.F.
VVG § 138 S. 1
BinSchG § 8
AVB Flusskasko 2000

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 18. Januar 2007 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie der Nebenintervention. Das Urteil ist [...]
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