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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 23.07.2009

14 U 622/09

Normen:
BGB § 145
BGB § 242
BGB § 145
BGB § 242

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg bietet, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung [...]
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