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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.06.2009

2 Ws 240/09

Normen:
StPO § 470 Satz 1
StPO § 470 S. 1

1. Der. Strafantragstellerin ... wird auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nummer III des Urteils des [...]
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