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OLG München - Entscheidung vom 12.03.2009

31 AR 158/09

Normen:
InsO § 3
ZPO § 36
ZPO § 281
InsO § 3
ZPO § 36
ZPO § 281

Fundstellen:
GmbHR 2009, 608
MDR 2009, 770
OLGReport-München 2009, 637

Zuständig ist das Amtsgericht München. I. Die Schuldnerin, eine GmbH mit Sitz in Hamburg, hat am 15.12.2008 durch ihren in München geschäftsansässigen Geschäftsführer beim Amtsgericht München Eigenantrag auf Eröffnung [...]
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