Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG München - Entscheidung vom 12.06.2009

31 AR 332/09

Normen:
GVG § 101
GVG § 102
ZPO § 36
GVG § 101
GVG § 102
ZPO § 36

Fundstellen:
MDR 2009, 946
OLGReport-München 2009, 636

Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. I. Auf den innerhalb der mehrmals verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellten Antrag der Beklagten verwies die Zivilkammer den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen