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OLG München - Entscheidung vom 30.04.2009

29 U 5351/08

Normen:
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
GlüStV § 2 Satz 2
GlüStV § 5 Abs. 1
GlüStV § 5 Abs. 2 Satz 1
SpielbG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
GRUR-RR 2010, 38
GRUR-RR 2011, 120
OLGReport-München 2009, 632

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27.10.2008 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. [...]
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