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OLG München - Entscheidung vom 08.09.2009

32 Wx 71/09

Normen:
KostO § 46 Abs. 3
KostO § 154
KostO § 156
KostO § 46 Abs. 3
KostO § 154
KostO § 156

Der Kostengläubiger beurkundete einen Ehevertrag und einen Erbvertrag der Kostenschuldner auf Grund seiner einheitlichen Beratung am selben Tag, jedoch in getrennten Urkunden. Maßgeblich für die Beurkundung in zwei [...]
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