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OLG Köln - Entscheidung vom 27.08.2009

17 W 219/09

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1
RVG-VV Nr. 3400

Fundstellen:
JurBüro 2010, 37

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 3.016,00 €. I. Für die in Italien ansässige Klägerin führten ihre [...]
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