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OLG Köln - Entscheidung vom 07.10.2009

2 Ws 468/09

Normen:
JGG § 74
StPO § 309 Abs. 2

Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenklage verursachten Kosten und Auslagen; [...]
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