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OLG Köln - Entscheidung vom 26.08.2009

17 W 198/09

Normen:
ZPO § 91
BGB § 280
ZPO § 91
BGB § 280

Fundstellen:
AGS 2010, 43
JMBl NRW 2009, 253
RVGreport 2010, 268
r+s 2009, 414

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.391,96 € (84 % von 1.657,09 €). Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. [...]
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