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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.09.2009

17 U 570/08

Normen:
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 1191
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 1191

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2009, 794

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28.10.2008 - 3 O 117/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]
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