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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.09.2009

22 U 4/09 RhSch

Normen:
BinSchG § 5 f Abs. 2
BinSchG § 117 Abs. 1 Nr. 7
BGB § 203
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
SVertO § 46 Abs. 1
BinSchG § 5 f Abs. 2
BinSchG § 117 Abs. 1 Nr. 7
BGB § 203
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
SVertO § 46 Abs. 1

Fundstellen:
NZV 2009, 605
OLGReport-Karlsruhe 2009, 771

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Rheinschifffahrtsgericht - Mainz vom 25. Februar 2009 - 76 C 7/06 BSchRh - im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: [...]
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