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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.12.2009

3 Ss OWi 825/09

Normen:
StPO § 273 Abs. 3
StPO § 273 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2010, 215

Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene. I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlicher Ausübung einer Tätigkeit [...]
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