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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.04.2009

1 Ws (L) 172/09

Normen:
StPO § 454
StPO § 454

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO ) verworfen. Mit dem angefochtenen Beschluss, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat die Strafvollstreckungskammer [...]
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