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OLG Hamburg - Entscheidung vom 08.10.2009

1 Kart-U 1/09

Normen:
ZPO § 110 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 112 Abs. 1
ZPO § 308
ZPO § 708 Nr. 10
ZPO § 711
ZPO § 929
Deutsch-Amerikanischer Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag Art. VI Nr. 1
ZPO § 110 Abs. 2 Nr. 1
ZPO § 112 Abs. 1
ZPO § 308
ZPO § 708 Nr. 10
ZPO § 711
ZPO § 929
Deutsch-Amerikanischer Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag Art. VI Nr. 1

Fundstellen:
IPRax 2011, 82

Der Klägerin wird auferlegt, über die bereits geleistete Prozesskostensicherheit in Höhe von € 55.000,00 hinaus eine Prozesskostensicherheit in Höhe weiterer € 27.000 zu leisten. Die Sicherheit ist bis zum 8.11.2009 zu [...]
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