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OLG Dresden - Entscheidung vom 19.08.2009

Ss (OWi) 489/09

Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9
OWiG § 51 Abs. 3 S. 1

Das Verfahren wird mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen (§ 467 Abs. 1 [...]
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