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OLG Dresden - Entscheidung vom 23.11.2009

24 UF 710/06

Normen:
GKG § 31 Abs. 2 S. 1
GKG § 31 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
FamRZ 2010, 753
JurBüro 2010, 148

Auf die Erinnerung des Berufungsführers W...... S.... wird der Kostenansatz des Oberlandesgerichts Dresden vom 05.05.2009 geändert: Der Beschwerdeführer hat nur die Hälfte der Gerichtskosten und Auslagen an die [...]
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