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OLG Dresden - Entscheidung vom 16.06.2009

3 AR 46/09

Normen:
ZPO § 29
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4
ZPO § 29
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

Fundstellen:
NJW-RR 2010, 166
NZBau 2010, 176
NZM 2010, 256

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Landau a.d. Isar. I. Das Oberlandesgericht Dresden ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 , Abs. 2 ZPO zur Sachentscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes berufen, weil sich die beiden [...]
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