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OLG Celle - Entscheidung vom 24.06.2009

1 Ws 292/09 (StrVollz)

Normen:
StVollzG § 118 Abs. 1
StVollzG § 118 Abs. 2
StVollzG § 118 Abs. 1
StVollzG § 118 Abs. 2

Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragstellers wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Der Streitwert wird auf bis zu 300 € festgesetzt. I. Der Antragsteller hat mit einem von ihm selbst verfassten Schreiben vom [...]
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