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OLG Celle - Entscheidung vom 26.08.2009

4 AR 29/09

Normen:
ZPO § 281
GVG § 98
GVG § 102
ZPO § 281
GVG § 98
GVG § 102

Das Landgericht Kammer für Handelssachen Stade ist zuständig. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. I. Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus unterschiedlichsten [...]
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