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OLG Celle - Entscheidung vom 09.12.2009

Not 3/09

Normen:
BNotO § 9
BNotO § 17
BNotO § 9
BNotO § 17

Fundstellen:
MDR 2010, 475

Die Weisungsverfügung des Antragsgegners vom 16. April 2009 wird aufgehoben. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Geschäftswert: 5.000 € [...]
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