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OLG Celle - Entscheidung vom 09.12.2009

Not 12/09

Normen:
BNotO § 9
BNotO § 17
BNotO § 9
BNotO § 17

Fundstellen:
AnwBl 2010, 220
BRAK-Mitt 2010, 97
DB 2010, 445

Die Weisungsverfügung des Antragsgegners vom 9. Juni 2009 wird aufgehoben. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Geschäftswert: 5.000 € [...]
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