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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 02.03.2009

1 Ws 226/08

Normen:
StPO § 359 Nr. 1
StPO § 359 Nr. 2
StPO § 362 Nr. 1
StPO § 362 Nr. 2
StPO § 368
StPO § 370 Abs. 1
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StPO § 359 Nr. 1
StPO § 359 Nr. 2
StPO § 362 Nr. 1
StPO § 362 Nr. 2
StPO § 368
StPO § 370 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2010, 22

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin vom 16. Juni 2008 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des [...]
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