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LSG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 27.04.2009

L 5 B 451/08 KA

Normen:
GKG § 66 Abs. 3 S. 1
GKG § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 1
GKG § 68 Abs. 1 S. 5
SGG § 155

Fundstellen:
NZS 2010, 351
NZS 2010, 409

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 18.9.2008 abgeändert. Der Streitwert für das Verfahren S 8 KA 27/06 wird auf 17.148,-- € festgesetzt. I. Umstritten ist der Streitwert für [...]
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