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LSG Niedersachsen-Bremen - Entscheidung vom 16.12.2009

L 9 AS 511/09

Normen:
BGB § 812
BGB § 818 Abs. 2
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
SGB II § 16 Abs. 3 S. 2
SGB III § 261 Abs. 2 S. 1

Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufungsklägerin begehrt die Zahlung einer höheren Aufwandsentschädigung von mindestens 3.556,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten [...]
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