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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 09.06.2009

L 20 AS 899/09 B ER

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller begehrt im Beschwerdeverfahren weiter die einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung [...]
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