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LAG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 13.08.2009

1 Ta 100 d/09

Normen:
GKG § 45
RVG § 32 Abs. 1
ZPO § 3
GKG § 45 Abs. 1 S. 2
ZPO § 3

Fundstellen:
ArbRB 2010, 80

Auf die sofortige Beschwerde des Klägervertreters wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.04.2009, Az.: 5 Ca 679 b/09, abgeändert und der Wert des Streitgegenstandes auf € 9.444,00 festgesetzt. I. [...]
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