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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 23.07.2009

8 Ta 179/09

Normen:
ZPO § 252
ArbGG § 69 Abs. 2
ZPO § 252

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 25.05.2009, Az. 5 Ca 434/09, wird zurückgewiesen. Die nach § 252 ZPO statthafte und [...]
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