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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 16.07.2009

7 Ta 134/09

Normen:
ZPO § 114 S. 1
SGB VII § 105 Abs. 1

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 24.04.2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.03.2009, Az.: 9 Ca 550/09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. [...]
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