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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.01.2009

11 Ta 228/08

Normen:
GewO § 108
ArbGG § 78
ZPO § 569 Abs. 2
ZPO § 569 Abs. 2 Satz 1
ZPO § 569 Abs. 2 Satz 1

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.12.2008, Az.: 4 Ca 2515/08, wird verworfen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der Kläger nahm am 15.09.2008 [...]
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