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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.01.2009

8 Ta 234/08

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 127 Abs. 3 Satz 3
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
ZPO § 127 Abs. 3 S. 3

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.09.2008 - 4 Ca 907/07 - wird als unzulässig verworfen. Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist [...]
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