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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 11.03.2009

7 Sa 235/08

Normen:
AGG § 3 Abs. 4
AGG § 3 Abs. 4 Satz 1
AGG § 7 Abs. 1 Satz 1
AGG § 12 Abs. 3
ArbGG §§ 64 ff.
ZPO §§ 512 ff.
BGB § 140
BGB § 188 Abs. 2 1. Alt.
BGB § 622 Abs. 2 Nr. 2
BGB § 626 Abs. 1
BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1
BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3
BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 1
KSchG § 1 Abs. 2
ZPO § 138
BGB § 140
BGB § 626 Abs. 1
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
AGG § 3 Abs. 4 S. 1
AGG § 7 Abs. 1 S. 1
AGG § 12 Abs. 3
BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3
BetrVG § 102 Abs. 2 S. 1

I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.03.2008, Az.: 2 Ca 1784/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch das [...]
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