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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.04.2009

1 Ta 43/09

Normen:
ArbGG § 78
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2
ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
SGB XII § 82 Abs. 2
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2
ZPO § 120 Abs. 4 S. 2
SGB XII § 82 Abs. 2

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Rechtspflegers des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.01.2009 - Az. 10 Ca 1916/07 aufgehoben. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. 3. [...]
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