1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.06.2009 in Gestalt der (Nicht-) Abhilfeentscheidung der Richterin vom 18.06.2009 - 3 Ca 48/09 - [...]
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