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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 23.03.2009

10 Ta 36/09

Normen:
ZPO § 115
ZPO § 115 Abs. 3
ZPO § 127 Abs. 2
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
ZPO § 115 Abs. 3
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 3. Februar 2009, Az.: 8 Ca 1359/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. [...]
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