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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 26.03.2009

11 Ta 24/09

Normen:
ArbGG § 78 Satz 1
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a
ZPO § 115 Abs. 2
ZPO § 120 Abs. 4
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 127 Abs. 3
ZPO §§ 567 ff.
ZPO § 115 Abs. 1

1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.11.2008, Az: 1 Ca 2688/06, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 810,98 EUR [...]
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