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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 30.09.2009

6 Ta 216/09

Normen:
ArbGG § 9
ZPO § 252
ArbGG § 9 Abs. 1
ArbGG § 61a Abs. 1
ArbGG § 61a Abs. 2
ArbGG § 61a Abs. 3
ZPO § 252

1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11. September 2009 - 3 Ca 689/09 -wird zurückgewiesen. 2. Eine weitere Beschwerde wird nicht zugelassen. I. Die beklagte [...]
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