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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.04.2009

6 Ta 52/09

Normen:
ZPO § 120 Abs. 4
ZPO § 127 Abs. 2
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9
ZPO § 115 Abs. 3
ZPO § 120 Abs. 4
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 06.01.2009 - 4 Ca 1900/08 - aufgehoben. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die nach § 127 Abs. 2 ZPO [...]
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